Berufseinführung BeraterIn
AbsolventInnen einer höheren beruflichen Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Höhere Fachschule oder Höhere Fachprüfung) steigen in die Berufstätigkeit als BeraterIn im ländlichen Raum ein. Die Anstellung ist oft kombiniert mit einem Lehrauftrag an einer Berufsschule Landwirtschaft und/oder Bäuerliche Hauswirtschaft.
Seit 1. Juli 1997 gibt es Richtlinien zur zweijährigen Berufseinführung der Beratungspersonen in der Landwirtschaft.
Wesentliche Elemente der zweijährigen Berufseinführung
- BerufseinsteigerInnen bilden sich in Kursangeboten methodisch, persönlich und fachlich während mindestens 20 Tagen in den ersten zwei Jahren nach Anstellung weiter.
- Die Einführung am Arbeitsplatz, die Zusammenarbeit mit dem Mentor/der Mentorin, Praktika, persönliche Arbeiten und das Verfassen des Lern- und Schlussberichtes der Berufseinführung umfasst mindestens 25 Tage.
- Die Beratungs- und Schuldienste stellen den neuen Beratungs- und Lehrpersonen MentorInnen zur Verfügung, die durch die AGRIDEA eingeführt und begleitet werden.
- Im Lernjournal hält die Beratungs- und Lehrperson ihren Lernprozess fest.
- Das erfolgreiche Schlussgespräch führt zum AGRIDEA-Zertifikat Berufseinführung.
Ziel der Berufseinführung
Die Berufseinführung bietet den neuen Beratungs- und Lehrpersonen zu Beginn ihrer Berufskarriere eine aktive Unterstützung an, um sich einzuarbeiten, die Arbeit zu reflektieren, neue Erkenntnisse umzusetzen und sich gezielt für spezielle Anforderungen in ihrem Berufsfeld zu qualifizieren.
Publikationen zur Berufseinführung
Module und Kursangebote
Ihre AnsprechpartnerInnen
Gruppe Bildung, AGRIDEA, Rita Helfenberger
Gruppe Bildung, AGRIDEA, Ulrich Buess

